Weitere Lockerungen in Sicht
Liebe Vereinsmitglieder,
die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Mühldorf ist seit dem 15. Mai unter 100 gefallen. Vorausgesetzt, das Infektionsgeschehen erscheint stabil oder rückläufig, kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege weitere Öffnungen zulassen. Gemäß der 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt u.a. folgendes Verfahren bei inzidenzabhängigen Regelungen:
- Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde hat unverzüglich amtlich bekanntzumachen, sobald ein relevanter
