Wenn Sie Mitglied im Tennis-Club-Schwindegg e.V. werden möchten, schauen Sie doch mal persönlich auf unserer Tennisanlage vorbei. Dort liegen Beitrittserklärungen aus.
Oder noch einfacher, Sie laden sich die benötigten Formulare von unserer Download-Seite herunter und übergeben oder schicken diese ausgefüllt an eines der Vorstandsmitglieder Markus Stoiber (Mitgliederverwaltung) oder Rudi Schmidhuber (Kassenwart). Beide stehen Ihnen auch bei speziellen Fragen zum Vereinsbeitritt zur Verfügung.
Gebühren- und Beitragsübersicht
Stand: 1. 1. 2017 (Stichtag jeweils der 1. 1.)
Aufnahmegebühren
Die Aufnahmegebühr ist bis auf weiteres ausgesetzt, d. h. es wird aktuell keine Aufnahmegebühr erhoben.
Jahresbeiträge
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Bei Eintritt ab dem 1. August wird für das laufende Jahr nur noch der halbe Jahresbeitrag fällig. |
1: Alle Vereinsmitglieder über 18 Jahre, die sich noch in der Ausbildung befinden (Schule, Studium, Lehre, etc.), einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) leisten oder arbeitslos sind und den ermäßigten Jahresbeitrag beanspruchen möchten, müssen jährlich bis spätestens Ende Januar einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
2: Fördermitglieder spielen nicht aktiv Tennis und sind vom Pflege- und Instandhaltungsdienst befreit. Sie unterstützen den Verein durch ihre Spende. Eine Umwandlung der aktiven in eine Fördermitgliedschaft ist durch schriftliche Erklärung an den Vorstand grundsätzlich nur zu Beginn eines Geschäftsjahres möglich.
3: Definition Familie: 1 Elternteil + 1 Kind/Jugendlicher. Ein weiteres Elternteil und weitere Kinder/Jugendliche sind beitragsfrei
Jährliche Instandhaltungspauschale
Jugendliche und Erwachsene (14-69 Jahre): 30€ (pro abgeleisteter Arbeitsstunde werden 10€ zurückerstattet)
Wichtige Hinweise
Der Jahresbeitrag und die Instandhaltungspauschale sind zum 01.01. eines jeden Jahres zu zahlen. Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat (ehemals Einzugsermächtigung) erteilt wurde, werden diese Beiträge Anfang Februar eingezogen.
Der Austritt aus dem Tennis-Club-Schwindegg e.V. ist jeweils zum Ende des Geschäftsjahres (31.12.) möglich und muß schriftlich erfolgen