Liebe Mitglieder,
der Inzidenzwert im Landkreis Mühldorf hat drei Tage in Folge den Wert von 50 überschritten. Damit treten ab heute (17.08.2021) lt. Landratsamt Mühldorf wieder folgende, allgemeingültige Regelungen in Kraft.
- Kontaktbeschränkungen
– 3 Haushalte, maximal 10 Personen (+ dazugehörige Kinder unter 14 Jahren).
Vollständig Geimpfte sowie Genesene sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. - Gastronomie
– Es muss eine Dokumentation zur Kontaktnachverfolgung erfolgen.
– Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis der Tischgäste erforderlich; vollständig Geimpfte sowie Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen.
– Für Gäste (in unserem Fall Mitglieder) besteht eine FFP2-Maskenpflicht , solange sie nicht am Tisch sitzen.
– Gleiches gilt für den Betrieb der Außengastronomie. - Sport
– Kontaktfreier Sport ist in Gruppen von bis zu 10 Personen ohne Testnachweis oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren gestattet.
– In Sportstätten (d.h. auf der gesamten Tennisanlage) gilt FFP2-Maskenpflicht, soweit kein Sport ausgeübt wird. - Sportveranstaltungen
– Es gilt eine Testpflicht für die Besucher, wobei vollständig Geimpfte und Genesene von der Testpflicht ausgenommen sind.
Die daraus abgeleiteten, tennisspezifischen Regelungen finden sich im BTV-Stufenplan wieder (rot umrandet). Dieser Plan hängt auch am „Corona“-Board am Tennisheim aus.
Da Tennis als ein kontaktloser Sport eingestuft ist, sind wir von den neuen Regelungen nicht so sehr stark betroffen. Wichtig ist, dass die Nutzung von Umkleiden und Duschen weiterhin erlaubt ist. Bitte beachtet trotzdem die Nutzungsbeschränkungen, die der Verein aufgestellt hat und die an den Zugangstüren zu den Umkleideräumen aushängen.
Bitte dran denken, dass, obwohl nicht explizit erwähnt, die AHA-Regeln nach wie vor Gültigkeit haben!
Der Vorstand