Doppel und Duschen erlaubt

Liebe Vereinsmitglieder,

nochmal zur Verinnerlichung: Doppel und Duschen sind ab jetzt wieder erlaubt!
Aufgrund der landesweit niedrigen Inzidenzwerte hat das Gesundheitsministerium die Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) erlassen, die ab dem 7. Juni 2021 bis zum 4. Juli 2021 gilt. Die für Vereine relevanten Regelungen sind in der folgenden Liste aufgeführt, deren Umsetzung in unserem Verein rot dargestellt ist:

  • §3 Maskenpflicht und Abstand:
    Überall dort, wo die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-Maske oder gleichwertig) zu tragen. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit. Auf der Tennisanlage läßt sich erfahrungsgemäß der Mindestabstand zwischen Personen nicht einhalten. Deswegen gilt hier generell Maskenpflicht. Speziell der Aufenthalt im Tennisheim ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Die AHA-Regeln gelten weiterhin auch für nachweislich genesene und geimpfte Personen!
  • §12 Sport:
    In Landkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird, ist Sport jeder Art ohne Personenbegrenzung erlaubt. Doppel oder Mixed sind wieder ohne jegliche Einschänkungen erlaubt.
  • §15 Gastronomie:
    – Der Betreiber hat sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,50 m zwischen allen Gästen (= Mitgliedern) gewährleistet ist. Dem trägt der Verein durch die Anordnung der Tische Rechnung. Auf Abstand sitzend, sei es am Tisch oder auf den Stühlen und Bänken, darf die Maske abgenommen werden.
    – In Gebäuden und geschlossenen Räumen besteht … für Gäste (= Mitgliedern), solange sie nicht am Tisch sitzen, FFP2-Maskenpflicht. Im Tennisheim gilt generell Maskenpflicht; die Tische sind nicht zur Benutzung freigegeben.
    – Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Gäste … zu erheben. Die Mitglieder bzw. Gäste müssen sich in die Kontaktliste eintragen oder alternativ die elektronische Registrierung per App nutzen.

Auf Basis der 13. BayIfSMV wurde der BTV-Stufenplan zur Öffnung des Tennissports angepasst (Stand 07.06.2021). Die für uns gültigen Regelungen sind rot umrandet.

Die beiden wohl wichtigsten Nachrichten lauten:

  • Doppel bzw. Mixed sind wieder uneingeschränkt möglich und
  • die Duschen dürfen wieder genutzt werden, allerdings unter der Bedingung, dass ein Hygienekonzept vorliegt. Für die Nutzung der Duschen bedeutet dies:
    – Im Duschraum darf sich immer nur eine Person aufhalten
    – Beim Duschen muß die Tür zum Duschraum geschlossen und beide Fenster geöffnet sein, um maximale Belüftung zu gewährleisten
    – Im Duschraum besteht keine Maskentragepflicht

Die o.g. Regelungen für das Duschen sind an den Türen zu den Umkleiden angebracht. Bitte beachten! Dann steht einem unbeschwerten Tennisvergnügen nichts mehr im Wege.

Der Vorstand