Corona-Lockerungen

Liebe Mitglieder,
das Landratsamt Mühldorf hat auf Basis der neuen 14. BayIfSMV Allgemeinregelungen festgelegt, die ab dem 02.09.2021 und zunächst bis zum 01.10.2021 gelten. An die Stelle der 7-Tage-Infektionsinzidenz tritt die neue Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems. Lediglich für die Anwendung von 3G (genesen, geimpft oder getestet) bleibt die 7-Tage-Infektionsinzidenz relevant.

Übertragen auf die Vereine heißt das:

  • 3G-Regelung: Bei einer Inzidenz von 35 oder mehr gilt indoor der 3G-Grundsatz, d.h. persönlichen Zugang haben dort nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete. Diesem Personenkreis gleichgestellt sind:
    – Kinder bis zum sechsten Geburtstag,
    – Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen und
    – noch nicht eingeschulte Kinder.
    Die Einhaltung der 3G-Regelung muss vom Betreiber kontrolliert werden.
  • Maskenpflicht:
    – Die medizinische Gesichtsmaske ist der neue Standard, die FFP2-Maskenpflicht entfällt.
    – Unter freiem Himmel gibt es künftig generell keine Maskenpflicht mehr.
    – In geschlossenen Räumen gilt umgekehrt eine generelle Maskenpflicht.
  • Von der Maskenpflicht ausgenommen sind:
    – der Platz in der Gastronomie (bei uns Clubheim)
    – jeder feste Sitz- oder Stehplatz unter Einhaltung des Mindestabstands zu anderen festen Plätzen, die nicht mit eigenen Haushaltsangehörigen besetzt sind
    – Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Schüler*innen, die regelmäßig in der Schule getestet werden
  • Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie die Personengrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen entfallen.
  • Kontaktnachverfolgung: Vor Spielbeginn müssen sich Spieler*innen und Gäste in die aushängenden Kontaktlisten eintragen oder sich via Luca-App bzw. Corona-App digital registrieren.
  • Die AHA-Regeln gelten weiterhin.

Zusätzlich hat der Vorstand folgende, vereinseigene Hygiene- und Verhaltensregeln aufgestellt, die von allen Vereinsmitgliedern und Gästen zu beachten sind:

  • Nach dem Betreten und vor dem Verlassen der Anlage ist von den angebotenen Desinfektionsmitteln Gebrauch zu machen.
  • In den Umkleiden und Duschen dürfen sich maximal zwei Personen gleichzeitig aufhalten. Weitere Verhaltensmaßnahmen sind an den Türen ausgehängt.
  • In den Toiletten darf sich jeweils nur eine Person aufhalten.

Die o.g. Regelungen spiegelt auch der neue BTV-Stufenplan (Stand 26.08.2021) wieder. Dieser Plan hängt am „Corona“-Board am Tennisheim aus.

Ich denke, wir alle freuen uns über die beschlossenen Lockerungen, insbesondere über die Aufhebung der (nervigen) Maskenpflicht im Außenbereich. Trotzdem wird das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske immer dann empfohlen, wenn sich der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht einhalten läßt.

Der Vorstand wünscht sich, dass auch die gelockerten Regelungen angemessen befolgt werden.