Weitere Öffnungsschritte

Liebe Vereinsmitglieder,

auf diese Mitteilung des Landratsamtes haben wir lange warten müssen: „Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Mühldorf a. Inn hat am 25.05.2021 den Wert von 50 an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten. Somit gelten ab Donnerstag (27.05.2021) folgende Regelungen der 12. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Allgemeinverfügung des Landkreises Mühldorf a. Inn:

  • Außengastronomie: Die Öffnung der Außengastronomie in der Zeit zwischen 05:00 und 22:00 Uhr mit Kontaktdatenerfassung ist erlaubt. Es ist keine Terminbuchung und Testpflicht für die Gäste erforderlich.
    Für uns bedeutet das, dass die Tische auf der Terrasse aufgestellt werden und dass wieder alle Getränke im Automaten verfügbar sind. Hoffentlich kehrt damit schnell wieder das so lange vermisste Vereinsleben auf die Anlage zurück.
  • Kontaktfreier Sport: Bei Sportveranstaltungen ist die Zulassung von bis zu 250 Zuschauern unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen möglich.
    Für uns bedeutet das, dass bei den Mannschaftsspielen, die am 12. Juni beginnen, Zuschauer erlaubt sind. Davon sollten wir intensiv Gebrauch machen und unsere Mannschaften anfeuern und unterstützen.
  • Erweiterte Kontaktmöglichkeiten: Am 26.05.2021 hat der Landkreis den Schwellenwert von 35 an fünf Tagen in Folge unterschritten. Damit werden ab Freitag (28.05.2021) die Kontaktbeschränkungen gelockert. Es können sich ab diesem Zeitpunkt 3 Haushalte, maximal 10 Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren, Geimpfte und Genesene bleiben unberücksichtigt.
    Für uns bedeutet das, dass wieder Doppel gespielt werden können, sofern auch nur ein Mitspieler als geimpft oder als genesen gilt.

Der aktuelle BTV-Stufenplan (Stand: 21.05.2021) hat dieses Szenario bereits implementiert (rot umrandeter Bereich).

Allerdings gibt es noch Unstimmigkeiten zwischen dem BTV und der Regierung bzgl. der Regelung beim Doppel. Der BTV legt das Doppel so aus, dass jeweils zwei Personen pro Platzhälfte spielen, die untereinander keinen Kontakt haben. Somit ist Doppel immer uneingeschränkt möglich, d.h. ohne das auch nur eine Person den Status „geimpft“ oder „genesen“ hat. Diese Auslegung wurde der Regierung so mitgeteilt; die Antwort steht aber noch aus.
Bis dahin halten wir uns an die Regelung des Landratsamtes, so wie sie oben im Abschnitt Erweiterte Kontaktmöglichkeiten beschrieben ist!

Bzgl. der Öffnung der Umkleiden und Duschen gibt es vom BTV keine neueren Informationen. Für diesem Punkt gilt somit die Vorgabe aus den (veralteten, da Stand 22.03.2021) Hygiene- und Verhaltensregeln des BTV. Hier ist eine Anpassung, die hoffentlich bald erfolgt, dringend geboten und notwendig.

Der Vorstand