Doppel und Duschen erlaubt

Liebe Vereinsmitglieder,

nochmal zur Verinnerlichung: Doppel und Duschen sind ab jetzt wieder erlaubt!
Aufgrund der landesweit niedrigen Inzidenzwerte hat das Gesundheitsministerium die Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) erlassen, die ab dem 7. Juni 2021 bis zum 4. Juli 2021 gilt. Die für Vereine relevanten Regelungen sind in der folgenden Liste aufgeführt, deren Umsetzung in unserem Verein rot dargestellt ist:

  • §3
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Umkleiden geöffnet, Duschen noch nicht

Liebe Vereinsmitglieder,

das Gesundheitssamt Mühldorf hat am 28.05.2021 bekannt gegeben, dass Umkleideräume ab heute, den 01.06.2021, wieder benutzt werden dürfen. Dies gilt allerdings nicht für die Duschen! Insofern ist dies nur der erste kleine Schritt hin zur gewohnten Normalität.
Die Freigabe der Umkleiden gibt es nicht umsonst, sondern sie ist an folgende Regelungen gebunden:

  • Der Abstand von 1,50m muß eingehalten
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Weitere Öffnungsschritte

Liebe Vereinsmitglieder,

auf diese Mitteilung des Landratsamtes haben wir lange warten müssen: „Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Mühldorf a. Inn hat am 25.05.2021 den Wert von 50 an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten. Somit gelten ab Donnerstag (27.05.2021) folgende Regelungen der 12. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Allgemeinverfügung des Landkreises Mühldorf a. Inn:

  • Außengastronomie: Die Öffnung der Außengastronomie in der Zeit
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BTV-Aktuell

 

Zur Klarstellung:
Die Nutzung der Umkleidekabinen und der Duschen ist erst ab Montag, den 22.06.2020 und nur unter der Bedingung erlaubt, dass ein Schutz- und Hygienekonzept vorliegt. Dieses Konzept ist derzeit in Arbeit und wird ab Montag am Tennisheim aushängen.weiterlesen