Hallo liebe Vereinsmitglieder,
eigentlich hätten wir gewohnheitsmäßig unsere Mitgliederversammlung Anfang März durchgeführt – eigentlich. Aber wir befinden uns aufgrund der aktuellen Corona-Situation immer noch in einer Lockdown-Phase, in der jegliche größeren Zusammenkünfte von Menschen verboten sind. Wie so viele andere Vereine sind auch wir gezwungen, die Mitgliederversammlung auf einen späteren Termin im Jahr zu verschieben. Wann dies sein wird, ist derzeit nicht absehbar. Glücklicherweise haben wir heuer keine Vorstandswahlen, so dass eine Verschiebung keine vereinsrechtlichen Konsequenzen hat. Ich hoffe aber, dass durch die angelaufenen Impfaktionen die Inzidenzzahlen kurzfristig sinken werden und dass im Zuge dessen dann Lockerungen erfolgen, die eine Zusammenkunft unter bestimmten Randbedingungen, z. B. in großen Räumlichkeiten, wieder möglich machen. Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung wird auf jeden Fall rechtzeitig erfolgen.
Trotz vieler negativer Nachrichten gibt es auch sehr Erfreuliches zu berichten. Am 05.03.2021 hat der BTV mitgeteilt, dass nach den Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz sowie der daran anschließenden Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung die Tennisplätze wieder geöffnet werden dürfen. Dies geschieht schrittweise in Abhängigkeit vom >>regionalen Inzidenzwert<< (Landkreis). Die einzelnen Öffnungsschritte und die damit verbundenen Infektionsschutzmaßnahmen sind im nachfolgenden BTV-Stufenplan (Stand 12.03.2021) erläutert.
Die Voraussetzung dafür, wieder im Freien Tennis spielen zu können, ist, dass generell Sandplätze nach dem Winter in einen bespielbaren Zustand gebracht werden müssen. D.h. die o.g. Regelungen machen m. E. nur dann Sinn, wenn die Tennisplätze auch aufgebaut sind. Demzufolge ist unser Platzaufbau für den 26.03. und 27.03.2021 vorgesehen. Die Einteilung der Mitglieder zum Platzaufbau und zum Arbeitsdienst wird heuer per eMail verschickt und steht auch >>hier<< auf unserer Homepage zum Download bereit. Der Platzaufbau unterliegt zunächst einmal den gleichen Hygienebedingungen wie im letzten Jahr, d.h. ein Abstand von 1,50m ist – wann immer möglich – einzuhalten. Gleiches gilt für das Tragen einer FFP2-Maske (!), zumindest während der Pausen. Vor Arbeitsbeginn werden die Mitglieder durch den Gruppenleiter auf die einzuhaltenden Hygienevorschriften hingewiesen.
Am 10.03.2021 hat der BTV folgende ergänzende Nachricht verschickt:
Damit alle Tennisspieler nach dem Lockdown wieder möglichst schnell auf die Außenplätze gehen können, empfiehlt es sich, diese so schnell wie möglich instand zu setzen.
Die Maßnahmen zur Instandsetzung und Pflege der Sportanlagen sind auch erlaubt und zwar durch eine Fremdfirma und auch durch ehrenamtliche Helfer! Dabei müssen natürlich die allgemeinen Kontaktbeschränkungen und Mindestabstände eingehalten werden. Die Helfer sollten so aufgeteilt werden, dass maximal zu zweit gemeinsam gearbeitet wird und sich die Gruppen nicht mischen. Im Idealfall tragen die Helfer FFP2 Masken. Versammlungen im Anschluss an die Arbeiten sind nicht gestattet.
Um bei möglichen Kontrollen glaubhaft machen zu können, dass aufgrund einer ehrenamtlichen Tätigkeit die Wohnung verlassen wird, werden alle zum Platzaufbau eingeteilten Mitglieder eine entsprechende Bestätigung vom Verein per eMail erhalten.
Das hört sich ja schon mal gut an. Jetzt muß nur noch die Inzidenzzahl im Landkreis Mühldorf unter 100 fallen.
Mit sportlichen Grüßen
Reinhard Kranz