Corona-Lockerungen

Liebe Mitglieder,
das Landratsamt Mühldorf hat auf Basis der neuen 14. BayIfSMV Allgemeinregelungen festgelegt, die ab dem 02.09.2021 und zunächst bis zum 01.10.2021 gelten. An die Stelle der 7-Tage-Infektionsinzidenz tritt die neue Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems. Lediglich für die Anwendung von 3G (genesen, geimpft oder getestet) bleibt die 7-Tage-Infektionsinzidenz relevant.

Übertragen auf die Vereine heißt das:… weiterlesen

Umkleiden geöffnet, Duschen noch nicht

Liebe Vereinsmitglieder,

das Gesundheitssamt Mühldorf hat am 28.05.2021 bekannt gegeben, dass Umkleideräume ab heute, den 01.06.2021, wieder benutzt werden dürfen. Dies gilt allerdings nicht für die Duschen! Insofern ist dies nur der erste kleine Schritt hin zur gewohnten Normalität.
Die Freigabe der Umkleiden gibt es nicht umsonst, sondern sie ist an folgende Regelungen gebunden:

  • Der Abstand von 1,50m muß eingehalten
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Weitere Lockerungen in Sicht

Liebe Vereinsmitglieder,

die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Mühldorf ist seit dem 15. Mai unter 100 gefallen. Vorausgesetzt, das Infektionsgeschehen erscheint stabil oder rückläufig, kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege weitere Öffnungen zulassen. Gemäß der 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt u.a. folgendes Verfahren bei inzidenzabhängigen Regelungen:

  • Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde hat unverzüglich amtlich bekanntzumachen, sobald ein relevanter
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