Amtliche Platzsperre aufgehoben

Liebe Mitglieder,

die erfreuliche Nachricht zuerst:  Wir dürfen wieder Tennis spielen!

Mit der Frage: „Bundesnotbremse, Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, Allgemeinverfügung des Landkreises – was gilt wann?“ hat sich auch der Vorstand in den letzten Wochen auseinandersetzen müssen. Heute nun (02.05.2021) haben wir durch eine Pressemitteilung die schriftliche Bestätigung für unser bisheriges Handeln erhalten:
Der Bund hat im Infektionsschutzgesetz die Rahmenbedingungen zur sogenannten Notbremse neu geregelt. Den Ländern obliegt die konkrete Ausgestaltung. Die schärferen Maßnahmen in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) behalten ihre Gültigkeit, ebenso wie die weitergehenden verschärften Regelungen im Landkreis Mühldorf/Inn, die in der Allgemeinverfügung vom 19. April festgelegt wurden und zunächst bis 02. Mai befristet waren.

Heute hat der Landrat verkündet, dass aufgrund der verschärften Regelungen der 7-Tage-Inzidenzwert von über 340 auf 200 gesenkt werden konnte. Da aber die Lage weiterhin angespannt ist, wird die Allgemeinverfügung des Landkreises Mühldorf um eine Woche verlängert. Ausgenommen davon ist die Sperrung der Sportstätten, die ab Montag (03.05.2021) wieder geöffnet werden dürfen.

Dieses Angebot nehmen wir natürlich gerne an, aber keine Lockerung ohne „aber“. Voraussetzung für den Spielbetrieb ist, dass auf der gesamten Anlage zu jeder Zeit (mit Ausnahme der direkten Sportausübung) ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muß. Was die Anzahl an Mitspielern angeht, so ist die Ausübung von kontaktfreien Individualsportarten – also Tennis – entsprechend der >>12. BayIfSMV<< allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands grundsätzlich erlaubt. Außerdem dürfen Kindern unter 14 Jahren in Gruppen von bis zu 5 Personen kontaktfreien Sport ausüben. Die Übertragung dieser Vorgaben auf den Tennissport findet sich im aktuellen Stufenplan des BTV (Stand 23.04.2021) wieder:

Hoffentlich bleibt es dauerhaft bei der Öffnungserlaubnis. Wir wünschen euch viel Spaß beim Spielen, aber bitte nur unter Befolgung der Corona-Regelungen, die am Scharzen Brett aushängen.

Der Vorstand