Platzeröffnung am 15.05.2020

Liebe Mitglieder,

nachdem nunmehr die Auflagen, unter denen das Tennisspielen wieder erlaubt ist, bekannt sind, werden die Tennisplätze am 15.05.2020 für den allgemeinen Spielbetrieb freigegeben. Die Hygiene- und Verhaltensregeln des BTV können >>hier<< vorab eingesehen werden. Außerdem werden diese Infektionsschutzmaßnahmen am Schwarzen Brett am Tennisheim ausgehängt, so dass sie für jeden Spieler nochmals einsehbar sind.

Die wichtigsten Vorgaben ab 11.05.2020 sind:

  • Die Tennisanlage darf ausschließlich zum Tennisspielen (Einzel oder Doppel) benutzt werden.
  • Ein Aufenthalt im Tennisheim oder auf der Terrasse ist nicht gestattet, wohl aber der Gang zur Toilette.
  • Jede Person ab sechs Jahren muß eine Nase-Mund-Maske mitführen und aufsetzen, wenn Abstände kurzzeitig nicht eingehalten werden können.

Ab 18.05.2020 treten folgende Lockerungen in Kraft:

  • Der Aufenthalt und die gastronomische Nutzung der Terrasse ist wieder erlaubt.
  • Das Tennisheim darf zur Versorgung mit Getränken und zur Rückgabe von Flaschen/Gläsern wieder betreten werden.

Zusätzlich macht der Verein ab 15.05.2020 (offizielle Platzeröffnung) folgende Regeln zur Pflicht:

  • Um Infektionsketten zurückverfolgen zu können, wird am Schwarzen Brett eine Liste ausgehängt, in die sich die Spielpartner vor Spielbeginn eintragen müssen.
  • Die benutzten Geräte (Abziehnetz, Linienbesen) sind nach dem Gebrauch zu desinfizieren (Desinfektionsmittel ist vor Ort).
  • Vor und nach Spielbeginn sind die Hände gründlich zu waschen (in der Toilette) oder zu desinfizieren (Desinfektionsmittel ist vor Ort).
  • An der Ballwand oder mit der Ballmaschine darf maximal eine Person trainieren.
  • Außerhalb der Tennisplätze wird das Tragen eines Nase-Mund-Schutzes empfohlen.

Wir bitten euch eindringlich, diese Regeln zu beachten.
Jeder ist selbst dafür verantwortlich, dass die Hygiene- und Verhaltensregeln eingehalten werden. Nur so ist gewährleistet, dass es zu keiner Wiederzunahme der Corona-Infektionen kommt und die nun erfolgte Freigabe des Tennissports weiter Bestand hat und evtl. weitere Lockerungen folgen können.

Der Vorstand