Liebe Mitglieder,
zum 1. März 2023 hat der Freistaat Bayern die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfMSV) aufgehoben. Damit bestehen für die Sportvereine in Bayern endgültig keine Einschränkungen mehr im Hinblick auf Corona. Nichtsdestotrotz sei darauf hinweisen, dass auf der Tennisanlage zu euer aller Schutz die bewährten Hygienestandards (AHA-Rgeln) weiterhin beachtet und eingehalten werden sollten.
Der Vorstand