In der Mitgliederversammlung 2018 wurden bereits Änderungen an der Vereinsjugendordnung vorgenommen. In der Zwischenzeit hat sich durch die öffentliche Diskussionen bzgl. der Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes und durch eigene Erfahrungen bei der Umsetzung der Vereinsjugendordnung ein erneuter Änderungsbedarf ergeben.
Die wichtigsten Änderungen betreffen folgende Sachverhalte:
- Einleitend befindet sich Gender Disclaimer. Dies entspricht einem Haftungsausschluss, wenn Personen eines bestimmten Geschlechts nicht explizit genannt werden.
- In §1 wird das „e.V.“ gestrichen, weil es suggerieren kann, das „Tennisjugend im Tennis-Club-Schwindegg e.V.“ ein eigenständiger Verein ist.
- In §5 wird „3/4 der Mitglieder“ durch „die Mehrheit der Mitglieder“ ersetzt. Da der Vereinsjugendausschuss aus 3 Personen besteht (siehe §7), ist ein ¾-Anteil nicht realisierbar.
- In §6 wird der Teilsatz “per Handzeichen oder auf Wunsch eines wahlberechtigten Mitgliedes“ eingefügt, da eine grundsätzlich geheime Wahl des Vereinsjugendleiters als praxisfern angesehen wird.
- In §6 wird Punkt 1 und 2 in einem Punkt zusammengefaßt.
- In §6 wird Punkt 4 präzisiert und ist jetzt Punkt 2.
- In §7 wird die Institution (z.B. Vereinjugendleitung) durch die Person (Vereinsjugendleiter) ersetzt.
- Im §7 wird im Satz, beginnend mit „Veranstaltungswünsche …“, der Begriff „Versammlung“ durch „Sitzungen des Vereinsjugendausschusses“ präzisiert.
Neben diesen wichtigsten Änderungen enthält die neue Vereinsjugendordnung, die hier aufgerufen und heruntergeladen werden kann, auch einige Umformulierungen und Aktualisierungen, die ausschließlich der besseren Lesbarkeit dienen und daher nicht explizit erwähnt werden.
Zur Darstellung der Änderungen im pdf-Dokument folgende Erklärungen:
- Alle Änderungen sind rot dargestellt
- Alter Text ist
durchgestrichen - Neuer Text ist unterstrichen
Die Änderungen an der Vereinsjugendordnung müssen auf der Mitgliedervsammlung 2020 durch die Mitglieder bestätigt werden. Deshalb die Bitte an alle, doch zahlreich zu erscheinen.