Benutzung der Tennisanlage
Zur Benutzung der Tennisanlage und des Clubheimes sind folgende Personenkreise berechtigt:
alle Mitglieder des TC Schwindegg,
Gastspieler in Begleitung von Mitgliedern (vgl. Pkt 3.),
Spieler und Betreuer von Gastmannschaften,
Zuschauer bei Verbandsspielen oder Turnieren und
Nichtmitglieder/Gäste bei Vereinsveranstaltungen.
2.
Spielzeiten/Platzbelegungszeiten
Die Plätze stehen für den allgemeinen Spielbetrieb von 8:00 – 22:00 Uhr zur Verfügung. Einschränkungen können sich durch Mannschaftstraining, Verbandsspiele oder Turniere ergeben. Die entsprechenden Belegungszeiten sind sowohl im Platzreservierungssystem als auch auf der Homepage einsehbar und werden auch auf der Infotafel angekündigt.
Über das Online-Platzreservierungssystem (PRS) können freie Plätze vorab gebucht werden. Details dazu sind in den Nutzungsbedingungen und Regeln zur Platzreservierung festgehalten.
Die reguläre Platzbelegungszeit beträgt 1 Stunde (beim Einzel) bzw. 2 Stunden (beim Doppel bzw. Forderungsspiel), kann aber verlängert werden, wenn keine anderen Mitglieder Bedarf für den Platz anmelden. Forderungsspiele dürfen in jedem Fall zu Ende gespielt werden. Im anderen Fall ist der Platz innerhalb von 10 Minuten freizugeben.
Kinder und Jugendliche sind angehalten, ihre Spiele bis 17:00 Uhr zu beenden, um die Plätze in den Abendstunden für die berufstätigen Mitglieder verfügbar zu machen.
3.
Gastspieler
Jedes Mitglied des TC Schwindegg ist berechtigt, mit einem oder mehreren Gastspielern die Tennisanlage zu nutzen. Eine Platzreservierung ist obligatorisch!
Das Vereinsmitglied ist verpflichtet, vor Spielbeginn einen freien Platz über das Online-Platzreservierungssystem (PRS) zu reservieren. Dort sind sowohl die Namen der Gastspieler einzutragen als auch die Pflichtangabe Gastspieler zu bejahen.
Bei Nichtbeachtung wird die doppelte Platznutzungsgebühr erhoben und im Wiederholungsfall nach Absatz 10 dieser Spiel- und Platzordnung vorgegangen.
Unabhängig von der Anzahl der Gastspieler wird je Platz und Stunde eine Platznutzungsgebühr in Höhe von 5,00€ vom gastgebenden Mitglied erhoben. Ab der sechsten Stunde in der laufenden Saison mit dem gleichen Gastspieler erhöht sich diese Gebühr auf 15,00€. Jugendliche zahlen jeweils die Hälfte.
Die aufgelaufenen Platznutzungsgebühren werden dem gastgebenden Mitglied nach Saisonabschluß in Rechnung gestellt. Diese Forderung entfällt, wenn der/die Gastspieler im Laufe der Tennissaison dem Verein beitritt/beitreten.
Jeder Gastspieler ist über den Verein gegen Unfälle und deren Folgen versichert. Aber: Jedes Mitglied ist für seine Gastspieler und deren Handlungen verantwortlich und wird für die Folgen haftbar gemacht.
4.
Platzpflege
Nach dem Spiel ist der Platz bis zum Randstein abzuziehen und die Linien zu kehren. Bei sehr trockenen Plätzen sind diese vor dem Abziehen zu wässern, um Staubbildung zu vermeiden. Die dafür benötigte Zeit zählt zur Spielzeit!
Bei heißem Wetter bzw. trockenen Plätzen ist der Platz vor Spielbeginn und nach Spielende ausreichend zu bewässern. Bei einem Ausfall der Bewässerungsanlage ist die Bewässerung mit dem mobilen Sprenger oder manuell mit der Handbrause durchzuführen. Um Wasserschäden auf den Plätzen zu vermeiden, ist beim Verlassen der Anlage sicherzustellen, dass sich die Bewässerungsanlage auf allen Plätzen abgeschaltet hat. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte umgehend den Platzwart oder ein Vorstandsmitglied verständigen.
5.
Verhalten auf der Tennisanlage
Auf den Plätzen darf nur in tennisgerechter Spielkleidung (Tennisschuhe) gespielt werden. Die Benutzung des Clubheimes ist im Detail in der Heimordnung geregelt, die im Schaukasten am Tennisheim aushängt.
Die Ablagen am Tennisheim dürfen nur für die Dauer des Aufenthaltes auf der Tennis-anlage genutzt werden, d.h. mitgebrachte Ausrüstung wie Tennisschläger, -taschen oder -schuhe sind wieder mitzunehmen!
Wer die Tennisanlage zuletzt verläßt, hat für die ordnungsgemäße Absperrung des Club-heimes (Fenster und Türen) und der Zugänge zur Tennisanlage zu sorgen.
6.
Park-/Stellplätze
Zum Abstellen von Fahrzeugen sind vorrangig die Parkplätze am Weg zum Sportplatz und an der Rimbachstraße zu benutzen. Die Einfahrt zur Tennisanlage ist freizuhalten; kurzzeitiges Be- und Entladen von Fahrzeugen ist erlaubt. Fahrräder sind in die vorhandenen Ständer außerhalb und innerhalb der Tennisanlage einzustellen.
7.
Beschädigungen
Jeder Spieler hat die Pflicht, die Tennisanlage und die Geräte (Abziehnetze, Linienbesen, Ballmaschine, etc.) mit Sorgfalt zu behandeln sowie die Plätze und das Clubheim sauber zu halten. Für mutwillige Beschädigungen haftet jedes Mitglied selbst, für Kinder haften deren Eltern. Beschädigungen und Mängel sind unverzüglich dem Platzwart oder einem Vorstandsmitglied anzuzeigen.
8.
Unfälle
Für Unfälle auf der Anlage haftet der Tennisverein nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zwar a) für seine Mitglieder und b) auch für Nichtmitglieder, die aktiv Tennissport (z.B. Tennistraining, Gastspieler) betreiben. Besucher und Gäste haben keinen Versicherungsschutz.
9.
Anweisungen
Den mündlichen bzw. schriftlichen Anweisungen (z.B. Platzsperre) des Platzwartes, des Vorstandes oder einzelnen Mitgliedern der Vorstandschaft ist Folge zu leisten.
10.
Zuwiderhandlungen
Diese Platz- und Spielordnung gilt für alle Mitglieder des TC Schwindegg, Nichtmitglieder und Gäste. Zuwiderhandlungen sowie grob fahrlässige Verstöße können mit einer Geldstrafe bzw. Platzsperre geahndet werden.